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Das Bürgerbegehren hat begonnen
 
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Für den Erhalt städtischer Wohnungen in Heidelberg

Am Samstag, den 2.2.2008 haben in Heidelberg die ersten Unterschriftensammlungen
für einen Bürgerentscheid begonnen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden,
ob die 610 städtischen Wohnungen im Emmertsgrund tatsächlich verkauft werden
sollen oder nicht. Den Auftakt bildete eine Verteilung von Unterschriftsbögen in der
Fußgängerzone am Anatomiegarten. Seitdem gehen in rascher Folge immer mehr
Unterstützungsunterschriften bei der zentralen Sammelstelle des „Bürgerbegehrens
für den Emmertsgrund“ ein.

„Der sozialpolitisch fragwürdige Verkauf des Emmertsgrundes ist keineswegs schon
entschieden“, betont der Pressesprecher des Bürgerbegehrens, Dr. Edgar Wunder.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gebietet ausdrücklich (§ 20, Abs.
2), dass das Volk seinen Willen nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch
„Abstimmungen“ über Sachfragen durchsetzen kann. In Baden-Württemberg ist es
die Gemeindeordnung (§ 21), welche die Bürger einer Gemeinde ermächtigt, einen
verbindlichen Volksentscheid über eine Sachfrage durchzuführen, falls 10 % der
stimmberechtigten Bürger dies durch ihre Unterschrift beantragen. In Heidelberg
werden dafür 10.000 Unterschriften benötigt.

Nach dem erfolgreichen Anlauf des Bürgerbegehrens an diesem Wochenende ist
sich Dr. Wunder sicher, dass diese Unterschriftenzahl auch tatsächlich erreicht
werden kann. Schon bald wird dann die Heidelberger Bürgerschaft verbindlich über
folgende Frage abstimmen: „Sind Sie für den Erhalt der 610 sozialgebundenen
Wohnungen in der Emmertsgrundpassage als städtische Wohnungen im Besitz der
städtischen Wohnungsbaugesellschaft GGH?“

 

 
   
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