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OB Würzner soll politisches "Faulspiel" verhindern

 
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  Kein Wohnungsverkauf bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens

Nach Informationen des Pressesprechers des Heidelberger Bürgerbegehrens für den Erhalt der städtischen Wohnungen auf dem Emmertsgrund, Dr. Edgar Wunder, planen die Verkaufsbefürworter ein "poltisches Faulspiel". Unter Missachtung elementarer demokratischer Spielregeln soll das laufende Bürgerbegehren einfach ignoriert und durch einen übereilten Verkauf der Wohnungen vollendete Tatsachen geschaffen werden.

"Wir fordern von Oberbürgermeister Dr. Würzner, der GGH sofort eine Weisung zu erteilen, den Wohnungsverkauf bis zur Sitzung des Gemeinderats am 3. April 2008 noch nicht zu vollziehen. Wir werden unsere Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren bis Mitte März abschließen, so dass der Gemeinderat dann auf seiner Sitzung am 3.4.2008 über das Bürgerbegehren zu entscheiden hat. Sollte das Bürgerbegehren auf dieser Gemeinderatssitzung nicht als erfolgreich anerkannt werden, kann die GGH am 4.4.2008 verkaufen. Ein schon vorheriger Verkauf unter Missachtung des laufenden Bürgerbegehrens wäre ein ungeheuerlicher Verstoß gegen den politischen Anstand und eine grobe Herabsetzung der Heidelberger Bürgerschaft."

Hinzu kommt noch, dass die ersten 1000 Unterschriften des Bürgerbegehrens bereits letzten Freitag (15.2.) im Bürgeramt offiziell dem stellv. Amtsleiter Jürgen Käding zur Prüfung übergeben wurden. Seitdem prüft die Stadtverwaltung bereits regulär die eingehenden Unterschriften. Somit befinden wir uns bereits mitten im Verfahren der amtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens.

Die Initiative für das Bürgerbegehren sagt zu, die Tatsache, dass sie juristisch an keine Frist gebunden ist, nicht auszunutzen und das Bürgerbegehren spätestens bis zur Gemeinderatssitzung am 3.4.2008, also sehr zügig, abzuschließen. "Umgekehrt erwarten auch wir aber auch die notwendige Fairness, dem Bürgerbegehren bis dahin eine Chance zu geben. Das sollte unter Demokraten eigentlich selbstverständlich sein. Es liegt nun in der Hand des Oberbürgermeisters, elementare Prinzipien der Demokratie durch eine umgehende Weisung an die GGH sicherzustellen", so Wunder.

 

 

 
   
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