| Kein Wohnungsverkauf bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens
Nach Informationen des Pressesprechers des Heidelberger Bürgerbegehrens
für den Erhalt der städtischen Wohnungen auf dem Emmertsgrund, Dr. Edgar
Wunder, planen die Verkaufsbefürworter ein "poltisches Faulspiel". Unter
Missachtung elementarer demokratischer Spielregeln soll das laufende
Bürgerbegehren einfach ignoriert und durch einen übereilten Verkauf der
Wohnungen vollendete Tatsachen geschaffen werden.
"Wir fordern von Oberbürgermeister Dr. Würzner, der GGH sofort eine
Weisung zu erteilen, den Wohnungsverkauf bis zur Sitzung des Gemeinderats
am 3. April 2008 noch nicht zu vollziehen. Wir werden unsere
Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren bis Mitte März
abschließen, so dass der Gemeinderat dann auf seiner Sitzung am 3.4.2008
über das Bürgerbegehren zu entscheiden hat. Sollte das Bürgerbegehren auf
dieser Gemeinderatssitzung nicht als erfolgreich anerkannt werden, kann
die GGH am 4.4.2008 verkaufen. Ein schon vorheriger Verkauf unter
Missachtung des laufenden Bürgerbegehrens wäre ein ungeheuerlicher Verstoß
gegen den politischen Anstand und eine grobe Herabsetzung der Heidelberger
Bürgerschaft."
Hinzu kommt noch, dass die ersten 1000 Unterschriften des Bürgerbegehrens
bereits letzten Freitag (15.2.) im Bürgeramt offiziell dem stellv.
Amtsleiter Jürgen Käding zur Prüfung übergeben wurden. Seitdem prüft die
Stadtverwaltung bereits regulär die eingehenden Unterschriften. Somit
befinden wir uns bereits mitten im Verfahren der amtlichen Prüfung des
Bürgerbegehrens.
Die Initiative für das Bürgerbegehren sagt zu, die Tatsache, dass sie
juristisch an keine Frist gebunden ist, nicht auszunutzen und das
Bürgerbegehren spätestens bis zur Gemeinderatssitzung am 3.4.2008, also
sehr zügig, abzuschließen. "Umgekehrt erwarten auch wir aber auch die
notwendige Fairness, dem Bürgerbegehren bis dahin eine Chance zu geben.
Das sollte unter Demokraten eigentlich selbstverständlich sein. Es liegt
nun in der Hand des Oberbürgermeisters, elementare Prinzipien der
Demokratie durch eine umgehende Weisung an die GGH sicherzustellen", so
Wunder.
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