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Am späten Nachmittag des 21.2.2008 fand eine Besprechung zwischen dem ersten
Bürgermeister und GGH-Aufsichtsratsvorsitzenden Raban von der Malsburg und
Vertretern des Bürgerbegehrens für den Erhalt der städtischen Wohnungen in
Heidelberg statt. Ziel war die Entwicklung eines gemeinsamen Zeitplans zum
Abschluss des Bürgerbegehrens, mit dem sich sowohl Anhänger wie Gegner des
geplanten Wohnungsverkaufs einverstanden erklären können.
Der eingangs vorgebrachte Vorschlag der Vertreter des Bürgerbegehrens war, die
Unterschriftensammlung Mitte März abzuschließen, damit der Gemeinderat auf seiner
Sitzung vom 3. April 2008 abschließend über das Bürgerbegehren und den geplanten
Wohnungsverkauf entscheiden kann. Dagegen wurde von Seiten Malsburgs
eingewandt, dass die Zeit zwischen dem Ende der Unterschriftensammlungen und der
Gemeinderatssitzung am 3.4.2008 zu knapp bemessen sei. Vor der
Gemeinderatssitzung, die über das Bürgerbehren entscheide, müsse auch noch der
Haupt- und Finanzausschuss, der regulär zwei Wochen vorher tagt, die Angelegenheit
behandeln, und davor sollte der Stadtverwaltung noch etwa 4 Wochen Zeit bleiben, um
alle Unterschriften zu prüfen bzw. um Anträge vorzubereiten. Malsburg schlug deshalb vor, dass erst die Gemeinderatssitzung im Mai 2008 über das Bürgerbegehren
entscheiden solle. Daran sollte sich dann auch der Zeitplan für den Abschluss des
laufenden Bürgerbegehrens orientieren, wobei der Abschluss der
Unterschriftensammlungen noch innerhalb des Monats März erfolgen solle. Damit
erklärten sich die Vertreter des Bürgerbegehrens einverstanden, unter der
Voraussetzung, dass die GGH den Wohnungsverkauf bis dahin noch nicht vollzieht.
Sie sicherten zu, auf der Vollversammlung der Bürgerbegehrensinitiative am Abend
des 21.2.2008 einen Beschluss zu erwirken, der einen konkreten und verbindlichen
Termin für den Abschluss der Unterschriftensammlungen festlegt.
Auf der Vollversammlung der Bürgerbegehrensinitiative am 21.2.2008 wurde daraufhin
festgestellt und beschlossen:
Die Gemeinderatssitzung im Mai findet am 29. Mai 2008 statt. Die
Bürgerbegehrensinitiative erachtet es im Rahmen des von Raban von der Malsburg
skizzierten Zeitplans jedoch als möglich, bereits die Gemeinderatssitzung am 29. April
2008 als Termin für die Entscheidung des Gemeinderats über das Bürgerbegehren
vorzusehen. Jedenfalls verpflichtet sich die Initiative freiwillig, die
Unterschriftenversammlung so frühzeitig zu beenden, dass im Rahmen des oben
skizzierten Zeitplans auch der 29. April 2008 als Termin für die Gemeinderatssitzung
möglich wird. Da der dieser Gemeinderatssitzung vorgängige Haupt- und
Finanzausschuss am 16. April 2008 tagt, bedeutet dies konkret, dass die
Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren 4 Wochen vorher, also zum 20.
März 2008 beendet werden.
Am 20. März werden also die letzten Unterschriften der Stadt Heidelberg zur Prüfung
übergeben. Sind an diesem Stichtag die notwendigen 10.000 Unterschriften nicht
zusammen gekommen, kann die GGH den Wohnungsverkauf am 21. März 2008
vollziehen. Das „Bündnis für den Emmertsgrund“ würde unter diesen Umständen das
Bürgerbegehren als gescheitert ansehen, den Wohnungsverkauf deshalb dann auch
akzeptieren und keine weiteren Unterschriften mehr sammeln.
Liegen am 20. März hingegen mehr als 10.000 gültige Unterschriften vor, würde der
Gemeinderat voraussichtlich am 29. April 2008 über das Bürgerbegehren entscheiden.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird bereits am 20. März 2008 definitiv feststehen,
ob die notwendigen 10.000 gültigen Unterschriften erreicht wurden oder nicht, denn die
Prüfung der Unterschriften wird – wie mit dem Bürgeramt bereits vereinbart – großteils
schon vorher begleitend zur laufenden Unterschriftensammlung vorgenommen. Die
ersten 1000 Unterschriften wurden bereits am 15.2.2008 dem Bürgeramt zur Prüfung
übergeben, und weitere Unterschriftenpakete folgen in etwa wöchentlichem Abstand.
Nur für den Fall eines sehr knappen Ergebnisses würde die Stadtverwaltung nach dem
20. März ggf. noch einige Tage zur Unterschriftenprüfung benötigen, um
sicherzugehen, ob nun knapp mehr oder knapp weniger als 10.000 gültige
Unterschriften eingereicht wurden. Der Stadtverwaltung und den Gemeinderäten bliebe
auf jeden Fall noch ausreichend Zeit, um die Konsequenzen rechtzeitig vor der Hauptund
Finanzausschusssitzung am 16. April 2008 zu beraten.
Da die Bürgerbegehrensinitiative mit dieser freiwilligen Selbstfestlegung auf einen
letzten Abgabetermin – juristisch gesehen wäre sie an keine Frist gebunden – alle von
Bürgermeister von der Malsburg genannten Forderungen erfüllt hat, geht sie davon
aus, dass sich Herr von der Malsburg auch in seiner Funktion als GGH-Aufsichtsratsvorsitzender
für diese einvernehmliche Lösung einsetzen und bis dahin
noch keinem Wohnungsverkauf zustimmen wird.
Wir bedanken uns bei Oberbürgermeister Würzner und Bürgermeister von der
Malsburg für ihr Bemühen um einen fairen Umgang mit unserem Bürgerbegehren.
Auch zahlreiche Befürworter des Wohnungsverkaufs, insbesondere aus den Reihen
der FDP, haben sich bei dieser Suche nach einem einvernehmlichen Zeitplan und
angemessenen Umgang mit dem laufenden Bürgerbegehren als wahre Demokraten
erwiesen, denen ein fairer demokratischer Prozess wichtiger ist als die notfalls
skrupellose Durchsetzung der eigenen politischen Position. Dafür gebührt ihnen unser
ausdrücklicher Respekt. Auch wir werden stets dialogbereit bleiben.
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