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Das Heidelberger Bürgerbegehren gegen den Verkauf der städtischen
Wohnungen geht nun in seine "heiße Phase": Nur noch 2000 der gesetzlich
vorgeschriebenen 10000 Unterstützungsunterschriften fehlen, um einen
Bürgerentscheid zu erzwingen. Das "Bündnis für den Emmertsgrund" ruft alle
Heidelberger Bürgerinnen und Bürger dazu auf, noch nicht ausgefüllte
Unterschriftsbögen umgehend an die zentrale Sammelstelle (Laden für Kultur
und Politik, Kaiserstraße 62) zurückzuschicken oder am Stand des
Bürgerbegehrens - der jeden Nachmittag auf dem Bismarckplatz aufgebaut ist
- persönlich zu unterschreiben.
Nach dem bisherigen Verlauf ist es nun sicher, dass die notwendigen 10000
Unterschriften bald zusammen sein werden. Eine gesetzliche Frist für die
Einreichung der Unterschriften besteht nicht. Jedoch hat sich die
Bürgerbegehrens-Initiative bereits vor Wochen freiwillig gegenüber der
Öffentlichkeit verpflichtet, die letzten Unterschriften am 20. März bei
der Stadt abzugeben. "An diese Selbstverpflichtung werden wir uns
natürlich auch halten", so der Sprecher des Bürgerbegehrens, Dr. Edgar
Wunder. "Alle anderen ins Spiel gebrachten vermeintlichen Fristen haben
keine gesetzliche Grundlage und werden deshalb von uns ignoriert. Die
Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, jede bis dahin von
wahlberechtigten Bürgern eingereichte Unterschrift entgegen zu nehmen und
als gültig zu akzeptieren."
Die GGH hatte Ende Februar angekündigt, den umstrittenen Verkauf der
Wohnungen im Emmertsgrund womöglich schon am 17. März vollziehen zu
wollen. Dazu Dr. Edgar Wunder: "Auch die GGH weiß ganz genau, dass die für
einen Bürgerentscheid gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftenzahl in
Kürze erreicht sein wird und die große Mehrheit der Heidelberger
Bevölkerung den Verkauf der städtischen Wohnungen klar ablehnt. Sollte
sich die GGH wirklich erdreisten, die Wohnungen nur ein oder zwei Tage vor
dem erfolgreichen Abschluss des Bürgerbegehrens zu verkaufen, werden wir
all jene Gemeinderatsfraktionen, die ein derart skandalöses,
undemokratisches und bürgerfeindliches Vorgehen decken, für diese
Verhöhnung der Bürgerschaft in einem Volksentscheid zur politischen
Rechenschaft ziehen."
Durch einen eventuellen voreiligen Verkauf verfallen die für das
Bürgerbegehren gesammelten Unterschriften nämlich nicht, sondern die
Heidelberger Bürgerschaft könnte dann immer noch in einem Bürgerentscheid
ein vernichtendes politisches Urteil über die Verantwortlichen fällen.
"Wir rufen hier", so Wunder, "vor allem die Heidelberger
CDU-Gemeinderatsfraktion zum Umdenken auf, die in den letzten Wochen immer
wieder mit inakzeptablen Methoden versucht hat, das Bürgerbegehren zu
boykottieren und somit den Souverän - das Volk! - zu entmündigen." Die
10.000 Unterschriften bzw. Stimmen für das Bürgerbegehren würden bei einer
Kommunalwahl übrigens 9 Gemeinderats-Sitzen entsprechen.
Anstatt die Politikverdrossenheit auf diese Weise immer weiter zu schüren,
solle endlich akzeptiert werden, dass die Heidelberger Bürgerschaft zu
diesem Thema einen Bürgerentscheid wünscht und dafür in wenigen Tagen auch
alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein werden. "Ohne jede
Rechtsgrundlage ist hingegen der Versuch der GGH, unter Verweis auf eine
gesetzlich gar nicht gegebene Frist die Wohnungen 2-3 Tage vor dem
erfolgreichen Abschluss des Bürgerbegehrens doch noch voreilig verkaufen
zu wollen. Die Heidelberger Bürger sollten durch möglichst viele
Unterschriften für das Bürgerbegehren zeigen, was sie von diesem üblen
Spiel halten."

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