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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und -räte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie in meiner Funktion als Sprecher des
Heidelberger Bürgerbegehrens für den Erhalt der städtischen Wohnungen im
Stadtteil Emmerts-grund über den aktuellen Stand des Bürgerbegehrens sowie
die daraus folgenden weiteren Perspektiven informieren.
Gestern, am späten Mittwochnachmittag, lagen uns 9879 gezählte
Unterschriften für das Bürgerbegehren vor. Inzwischen, wenn Sie dieses
Schreiben lesen, liegt die Unterschriftenzahl bereits deutlich über 10000.
Davon wurden 9561 Unterschriften bereits dem Bürgeramt zur offiziellen
Prüfung übergeben. Hiervon wurden 7126 schon überprüft und davon 5872
(=82,4%) bereits als gültig befunden. Das Bürgeramt erhält von uns täglich
neue Pakete mit weiteren Unterschriften.
Da mittlerweile mehr als 10.000 Unterschriften vorliegen, geht es bei den
weiteren Sammlungen nur noch darum, den im Verlauf des Bürgerbegehrens
sehr stabilen Prozentsatz von etwa 17% ungültiger Unterschriften zu
kompensieren. Hinter diesen ungültigen Unterschriften stehen vor allem
ausländische Mitbürger (nicht zuletzt auch in den betroffenen Wohnanlagen
selbst), die trotz des ihnen nicht zugebilligten Wahlrechts durch ihre
Unterschrift zum Ausdruck bringen wollen, dass auch sie in dieser Stadt
gehört werden möchten, zumal auch der Ausländer- und Migrationsrat zur
Unterstützung und Unterzeichnung des Bürgerbegehrens aufgerufen hat.
Heute werden 25.000 Heidelberger Haushalte eine Postwurfsendung mit
Informations-material und Unterschriftenformularen von uns erhalten,
zahlreiche Mitglieder des Jugendgemeinderats unter Leitung der
Vorsitzenden Hannah Eberle werden mit Schülergruppen in der Fußgängerzone
Unterschriften sammeln, und die GAL veranstaltet am Bismarckplatz eine
öffentliche Mitgliederversammlung zur aktiven Unterstützung der
Sammelaktivitäten. Dies sind nur einige exemplarisch genannte heutige
Aktivitäten, die noch bis zum 20. März fortdauern werden.
Es ist angesichts dieser Umstände und des bis heute weiterhin ungebrochen
exponentiellen Wachstums der Unterschriftenzahl mittlerweile sicher, dass
die notwendigen 10000 gültigen Unterschriften schon bald erreicht sein
werden und es deshalb definitiv in Heidelberg zu einem Bürgerentscheid
kommen wird. Bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens haben wir alle
juristischen Aspekte bereits von ausgewiesenen Experten prüfen lassen, so
dass an der formalen Zulässigkeit ebenfalls kein Zweifel mehr bestehen
kann.
Eine gesetzliche Frist für die Einreichung der Unterschriften besteht
nicht. Jedoch haben wir uns bereits vor Wochen freiwillig gegenüber der
Öffentlichkeit verpflichtet, die letzten Unterschriften am 20. März 2008
bei der Stadt abzugeben. Diese Selbstverpflichtung, an die wir uns
natürlich auch halten werden, geht auf eine Forderung des Bürgermeisters
und GGH-Aufsichtsratsvorsitzenden von der Malsburg zurück, die Initiative
solle sich auf einen konkreten Termin festlegen, der noch innerhalb des
Monats März liegen müsse. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen. Alle
anderen ins Spiel gebrachten vermeintlichen Fristen haben keine
gesetzliche Grundlage und werden deshalb von uns ignoriert. Die Stadt ist
gesetzlich dazu verpflichtet, jede bis zum 20. März von uns eingereichte
Unterschrift entgegen zu nehmen und - sofern sie von einem
wahlberechtigten Heidelberger Bürger stammt - als gültig zu akzeptieren.
Dann wird es zum Bürgerentscheid kommen.
Durch einen hypothetisch denkbaren eventuellen voreiligen Verkauf der
Wohnungen durch die GGH nur ein oder zwei Tage oder gar nur wenige Stunden
vor Erreichen des notwendigen gültigen Unterschriftenquorums verfallen die
Unterschriften nicht. Sie würden nach wie vor einen Bürgerentscheid
erzwingen, der dann aber im Sinne eines politischen Urteils über die
Verantwortlichen für einen solchen voreiligen Verkauf unmittelbar vor
einem offenkundig erfolgreichen Bürgerbegehren - eine massive Missachtung
und Verhöhnung der Bürgerschaft! - geführt werden würde.
Die juristische Frage, inwiefern dies zudem auch noch mit einer Anfechtung
des Vertrags oder gar mit einem Auftrag auf Rückkauf verbunden sein
könnte, wäre in einem solchen Fall auch noch zu klären, vermutlich
gerichtlich.
Wir bitten Sie darum, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, damit der
Stadt Heidelberg ein solches Szenario erspart bleibt. Es gibt überhaupt
keinen sachlich nachvollzieh-baren Grund, warum die GGH mit dem Verkauf
nicht noch zwei oder drei Tage länger bis spätestens zum 20. März abwarten
könnte. Auch ein seriöser Investor wird sich angesichts der nun
bestehenden politischen Lage nicht dagegen sperren, eine
Vertragsunterzeichnung um nur wenige Tage zu verschieben, wenn es um die
Achtung demokratischer Institutionen geht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Wunder, Pressesprecher
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